Versicherung und Haftung
Grundsätzlich gilt bei Kindern und Jugendlichen die Regel:
- Versicherung ist Sache der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter.
Unfall und Krankheit
- Kinder und Jugendliche sind obligatorisch bei den Krankenkassen gegen Krankheit und Unfall versichert. Lehrlinge sind über den Arbeitgeber gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert.
- Die Kosten für ärztliche Behandlung nach Zeckenbissen werden durch die Krankenkassen übernommen.
Haftpflicht und Regress
- Bei Personen- und Sachschäden können Krankenkassen und Versicherungen auf den Verursacher oder den Verantwortlichen Regress nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen hat
(Exkursionsleiter, Gruppenleiter, Verein).
Haftpflichtversicherung
- Privatpersonen sind oft im Rahmen einer Hausratversicherung auch gegen Haftpflicht versichert. Der Deckungsbereich dieser Versicherungleistung ist aber zu überprüfen.
- Amtliche Pilzkontrolleure sollten durch die anstellende Gemeinde in einer Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein (Deckungsbereich überprüfen).
- Vereinen, die häufig mit Anlässen an die Öffentlichkeit treten, ist es empfohlen, eine Betriebshaftpflicht – Versicherung abzuschliessen.